Die europäische Justiz überlässt den Spielraum der ermäßigten Mehrwertsteuer erneut digitalen Büchern

eBooks und Bücher

Lange Zeit wird behauptet, dass die Mehrwertsteuer auf digitale Bücher oder digitale Presse ist reduziert und entspricht dem herkömmlicher Bücher im Papierformat. Dies scheint leider noch lange nicht erreicht zu sein für uns alle, die Freude am digitalen Lesen haben und mehr seit vor wenigen Stunden die allgemeine Interessenvertretung der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich gegen die Senkung des Steuersatzes für eBooks entschieden.

Die nicht bindende, aber weitreichende Entscheidung hat mit der Klage des polnischen Verfassungsgerichts zu tun. Wieder schließt sich der Kreis wieder, schadet den Nutzern und stimmt mit der immer fester werdenden Europäischen Kommission überein.

Und ist, dass er vertritt weiterhin die Auffassung, dass eine ermäßigte Mehrwertsteuer nur auf Bücher, Zeitungen und Zeitschriften angewendet werden kann, die „über einen physischen Datenträger geliefert werden“. Damit behalten digitale Bücher weiterhin eine unfaire Mehrwertsteuer von 21% bei, die viele Regierungen in der gesamten Europäischen Union auf verschiedene Weise ohne großen Erfolg zu senken versuchen.

Jetzt liegt der Ball wieder beim Gericht der Europäischen Kommission, die Ende 2016 verbindlich ausgesprochen wird, obwohl mit den uns vorliegenden Präzedenzfällen alles darauf hindeutet, dass leider die Mehrwertsteuer auf digitale Bücher sowie auf die Presse und digitale Zeitschriften werden sich außer Überraschung von 21% nicht bewegen.

Glauben Sie, dass die Europäische Kommission die Mehrwertsteuer auf eBooks auf 4% senken sollte?.


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